Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 622/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18107
OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 622/18 (https://dejure.org/2021,18107)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.2021 - 2 LB 622/18 (https://dejure.org/2021,18107)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 2 LB 622/18 (https://dejure.org/2021,18107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 103 Abs 2 GG; § 12 Abs 2 HSchulG ND; § 13 Abs 1 HSchulG ND
    Bachelorstudiengang; Bologna-Prozess; Diplomstudiengang; konsekutiv; Langzeitstudiengebühren; Masterstudiengang; Studienguthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 622/18
    Hiernach erhebt die Hochschule in staatlicher Verantwortung für das Land von Studierenden, die nicht mehr über ein Studienguthaben verfügen, wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500,- EUR für jedes Semester oder 333,- EUR für jedes Trimester (zur grundsätzlichen Vereinbarkeit von Langzeitstudiengebühren mit höherrangigem Recht vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2004 - 2 ME 364/03 -, juris Rn. 4 ff., u. Senatsurt. v. 3.12.2008 - 2 LC 1270/04 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 1270/04

    Voraussetzungen für einen teilweisen Erlass von Langzeitstudiengebühren bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 622/18
    Hiernach erhebt die Hochschule in staatlicher Verantwortung für das Land von Studierenden, die nicht mehr über ein Studienguthaben verfügen, wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500,- EUR für jedes Semester oder 333,- EUR für jedes Trimester (zur grundsätzlichen Vereinbarkeit von Langzeitstudiengebühren mit höherrangigem Recht vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2004 - 2 ME 364/03 -, juris Rn. 4 ff., u. Senatsurt. v. 3.12.2008 - 2 LC 1270/04 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 2 KN 378/19

    Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Prüfungsordnung; unechte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 622/18
    Ein zu schützender Vertrauenstatbestand auf die Nichterhebung der streitigen Langzeitstudiengebühren für bereits immatrikulierte Studierende (vgl. insofern auch Senatsbeschl. v. 23.9.2020 - 2 KN 378/19 -, juris Rn. 27) konnte daher nicht entstehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 2 A 10272/08

    Heranziehung zu Studiengebühren in Rheinland-Pfalz - hier: Masterstudiengang nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 2 LB 622/18
    Die Auslegung des Begriffs "konsekutiver Masterstudiengang" i. S. d. § 12 Abs. 2 Satz 2 NHG durch den Senat ergibt, dass ein solcher nur vorliegt, wenn der belegte Masterstudiengang auf einem vorherigen Bachelorstudium des jeweiligen Studierenden aufbaut (wie hier zum rheinland-pfälzischen Landesrecht vgl. OVG RP, Urt. v. 9.6.2008 - 2 A 10272/08 -, juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2021 - 2 LB 127/21

    Konsekutiver Masterstudiengang; Langzeitstudiengebühren; Studienguthaben

    Darüber hinaus wird vom Gesetzgeber für einen gebührenfreien Masterstudiengang nur verlangt, dass er "konsekutiv" ist (vgl. zu diesem Begriff Senatsurt. v. 26.5.2021 - 2 LB 622/18 -, juris Rn. 27 und 28).
  • VG Arnsberg, 23.02.2022 - 9 K 1619/20
    Aus ausbildungsförderungsrechtlicher Sicht zum Verhältnis von Bachelor-Master-Studiengängen und Diplom-Studiengängen und exemplarisch für die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung im Einzelfall: Sächsisches Oberverwaltungsgericht (Sächs. OVG), Urteil vom 8. Dezember 2021 - 6 A 1117/19 -, juris Rn. 24 ff.; aus gebührenrechtlicher Sicht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 LB 622/18 -, juris Rn. 30; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 2008 - 2 A 10272/08 -, juris Rn. 21 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht